Gewissheit: Google Analytics ist konform deutscher Datenschutzgesetze
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20. September 2011

Deutsche Datenschutzbehörden bestätigen: Google Analytics ist konform dem Datenschutzgesetz

Eine wichtige Neuerung bei dem Web-Analysetool Google Analytics lässt alle Skeptiker, die an der Datensicherheit im Internet zweifeln, ein Stück weit aufatmen:
Prof. Dr. Johannes Casper ließ in einer offiziellen Erklärung folgendes verkünden: Deutsche Datenschutzbehörden haben entschieden, das Google Analytics sofort und ohne Beanstandung eingesetzt werden darf. Dazu mussten allerdings einige Punkte von Google aus geändert werden:
- User haben von nun an die Möglichkeit, browserunabhänig Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten einzulegen
- Nutzer können nicht mehr identifiziert werden, da die die letzten 8 Ziffern der IP-Adresse nicht gespeichert werden
- Es soll Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit den Webseitenbetreibern nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden
Laut Google steht die Transparenz und Kontrolle seit dem Beginn der Entwicklung von Google Analytics im Vordergrund. Von offizieller Seite aus gab es aber erst jetzt grünes Licht, das alle Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten wurden sind. Alle Kunden von Google Analytics haben nun Klarheit über deutschlandweite, rechtmwäßige Nutzung des Analyse-Dienstes.















