Der Such­ma­schi­nen­rie­se Goog­le macht sei­nen Dienst Goog­le Shop­ping wett­be­werbs­fä­hi­ger; natür­lich nicht ganz frei­wil­lig, son­dern durch ein Urteil der EU. Dem­nach ist ent­schie­den wor­den, dass durch die stark prio­ri­sier­te Aus­spie­lung der eige­nen Shop­ping-Ergeb­nis­se ande­re Preis­ver­gleichs­diens­te von Goog­le benach­tei­ligt wurden.
Neben einer mone­tä­ren Stra­fe hat das Urteil auch weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für die gesam­te Wett­be­werbs­land­schaft: Der Dienst Goog­le Shop­ping muss inner­halb der Such­ma­schi­ne nun genau­so behan­delt wer­den wie ande­re Shop­ping-Diens­te, auch Com­pa­ri­son Shop­ping Ser­vices (CSS) genannt.

Im Front­end: Kaum spür­ba­re Änderungen

Für den Nut­zer am Bild­schirm ändert das erst­mal wenig. Ledig­lich vari­iert der "Absen­der“ der Anzei­ge häu­fi­ger, das heißt, ein Nut­zer wird in einer Shop­ping-Anzei­ge statt "Von Goog­le“ zum Bei­spiel "Von Pro­duct­cas­ter“ lesen.

Klickt der Suchen­de auf die Anzei­ge, wird er wie üblich zu der im Pro­dukt­feed hin­ter­leg­ten Pro­dukt­sei­te gelei­tet; klickt er auf den Absen­der-Link, erreicht er nun die Preis­ver­gleichs­sei­te des jewei­li­gen CSS-Anbieters.

Im Backend: Vie­les ist möglich

Auch im Backend ist das neue Hand­ling mit dem rich­ti­gen Part­ner gut umsetz­bar. Die Pro­dukt­in­fos müs­sen über das CSS und ein neu­es Goog­le Mer­chant Cen­ter ans Goog­le-Ads-Kon­to gespielt wer­den und wer­den dort dann wie gewohnt in einer Goog­le-Shop­ping-Kam­pa­gne verwaltet.
Offen­le­gung: Als Händ­ler kann man auch meh­re­re Com­pa­ri­son-Shop­ping-Ser­vices-Anbie­ter nut­zen, aber nur CSS-Anbie­ter kön­nen Anzei­gen schalten.

20 Pro­zent günstiger

Jetzt das wirk­lich Inter­es­san­te: Da ein regu­lä­res Gebot bei Goog­le aus dem wirk­li­chen CPC-Gebot und einer Mar­ge besteht, bie­tet Goog­le zum Ankur­beln des Wett­be­werbs ein beson­de­res Goo­die an.

So erhält ein Wer­be­trei­ben­der, der ein CSS zur Bewer­bung sei­ner Pro­duk­te nutzt, für unbe­stimm­te Zeit bis zu 20 % Rabatt auf das Gebot, was in die­sem Sin­ne der Mar­ge ent­spricht, die Goog­le beim eige­nen Dienst Goog­le Shop­ping aus den Gebo­ten zieht.

Der frü­he Vogel fängt den Wurm ...

Es ist zu erwar­ten, dass Goog­le die­se Ver­güns­ti­gun­gen nicht ewig bei­be­hält, daher soll­test du früh­zei­tig ein­stei­gen und profitieren!

Wir von netspirits hel­fen ger­ne: Über unse­re Dach­mar­ke GROW sind wir exklu­si­ver DACH-Part­ner des UK-Markt­füh­rer-CSS Pro­duct­cas­ter und kön­nen dir das neue Vor­ge­hen inklu­si­ve aller erziel­ba­ren Rabat­te anbie­ten. Ob als rei­ner Ver­mitt­ler oder Betreu­er dei­ner gesam­ten Shop­ping-Wer­bung stel­len wir unser Know­how und unse­re Tat­kraft ger­ne in dem von dir gewünsch­ten Umfang zur Verfügung.

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